Deniz polisinden Adalar çevresinde 'deniz taksi' denetimi

Rechtsanwalt Sergen erklärte, dass der Einsatz von KI und Deepfake an sich keine Straftat darstellt, die damit begangenen Handlungen jedoch nach dem türkischen Strafgesetzbuch schwere Sanktionen nach sich ziehen können.

Er betonte, dass der Begriff „Deepfake“ zwar nicht ausdrücklich im Gesetz genannt wird, die damit begangenen Taten jedoch eindeutig strafbar sind.

Wenn Ehre, Privatleben, personenbezogene Daten oder Vermögen einer Person betroffen sind, falle Deepfake unmittelbar in den Bereich des Strafrechts.

Deutsche Nachrichtenagentur Deutschland News Agency

 

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